|
Die Ausbildung beinhaltet die Vermittlung des
Grundgehorsams, der es ermöglicht, sich mit seinem Hund in unserer Umwelt (Stadt, Wald,
Wiese) unbefangen und sicher bewegen zu können. Wichtig ist, dass der Hund die Übungen
über Motivation erlernt! Die Ausbildung sollte aus Sicht des Tieres niemals zur
Pflichtübung werden, sondern auch Spass und Freude vermitteln, dem Hund und auch dem
Hundeführer .
Zugelassen zu einer Begleithundprüfung sind Hunde aller Rassen und Grössen. Das
Zulassungsalter beträgt 12 Monate. Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
1. Sachkundenachweis |
Der Hundeführer hat in schriftlicher Form, anhand von
Fragebögen mit max: 30 Fragen, seine Sachkunde nachzuweisen. |
2. Unterordnung |
1. Wesensprobe
als Zulassungsvoraussetzung unterzieht der amtierende Leistungsrichter zu Beginn der
Prüfung den Hund einer Wesensprobe . Der Hund muss sich hierbei gut sozialisiert zeigen.2. Gehorsam auf dem Übungsplatz
Der Hundeführer mit seinem Hund zeigt in der Unterordnung die Leinenführigkeit und
Freifolge; "Fuss", "Sitz" aus der Bewegung; die
"Platz"-Übung in Verbindung mit Herankommen und das Ablegen unter Ablenkung.
Nur, wenn der Hund in dieser Prüfung guten Gehorsam zeigt, wird er für den nachfolgenden
Prüfungsteil zugelassen. |
3. Verhalten des Hundes im Strassenverkehr (Öffentlichkeit) |
Es wird die Führigkeit und das Verhalten
des Hundes im Strassenverkehr, aber auch das Verhalten des alleingelassenen
Tieres gegenüber Passanten und anderen Tieren geprüft.
Auch in diesem Prüfungsteil ist bester Gehorsam und Führigkeit gefordert. Das Tier darf
sich keinesfalls aggressiv verhalten. |
|